Ablauf und Kosten
- Was Sie von mir erwarten können und wie ich über Beratung und Therapie denke.
- Was ist systemische Therapie?
- Was kostet eine Sitzung?
- Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
- Wie lange dauert die Beratung? In welchem Abstand finden die Sitzungen statt?
- Einzelgespräche oder Paarberatung? Wer soll kommen?
- Wie ist es mit der Schweigepflicht?
Was Sie von mir erwarten können und wie ich über Beratung und Therapie denke.
Am Anfang unserer Gespräche kenne ich Sie nicht. Ich kenne nicht die Situation, in der Sie leben und arbeiten, ich kenne nicht Ihre Familienangehörigen und Lebenspartner, nicht Ihren Erfahrungshintergrund, nicht Ihre Ihnen wichtigen Werte und Ziele. Sie werden für mich darin immer der Experte sein und bleiben.
Ich habe allerdings gelernt, sehr schnell die Welt mit den Augen eines anderen zu sehen, mich in unterschiedlichste Probleme einzufühlen und sie zu verstehen. Darüber hinaus bin ich geschult, zu berücksichtigen, wie Lebenspartner, Verwandte und Freunde mit den Problemen meiner Klienten umgehen.
Ich begegne Menschen mit viel Achtsamkeit und Interesse für ihre bisherigen Lebenserfahrungen.
Aus meiner Sicht haben hilfreiche Gespräche sehr viel mit dem Finden, Weiterentwickeln und Ausbauen bisher verborgener Stärken zu tun. Meine Beratung ist geprägt von einem ressourcen- und lösungsorientierten Ansatz. Ich gehe davon aus, dass jeder Mensch über die nötigen Fähigkeiten verfügt, um sein individuelles Problem lösen zu können. Ich habe ein gutes Gespür für die Stärken, die Sie an sich möglicherweise bisher noch nicht so deutlich wahrgenommen und deren Potentiale Sie noch nicht voll ausgeschöpft haben. Ich unterstütze Sie darin, diese Fähigkeiten wieder zu entdecken und für sich zieldienlich einzusetzen.
Mein Ziel ist es, Sie darin zu begleiten, dass Sie neue Wege und Möglichkeiten entdecken, die Ihnen bisher nicht zugänglich waren. Ich bin immer wieder davon fasziniert, wie es Menschen gelingt, mit ihren neu entdeckten Fähigkeiten, zunächst unlösbar Erscheinendes doch zu meistern und das Unmögliche möglich zu machen.
Ich bin außerdem eine Expertin für neue Blickwinkel und Perspektiven. Ich bekomme häufig die Rückmeldung: „Ja, so habe ich das noch gar nicht gesehen… Das ist ja völlig neu für mich.“ Neue Blickwinkel helfen oftmals Auswege aus Sackgassen zu finden und hilfreiche Lösungen zu entwickeln.
Zuletzt freue ich mich immer über Humor. Ohne dass oftmals Leidvolle an bedrückenden Lebenssituationen schmälern zu wollen, halte ich Humor für eine der großartigsten Möglichkeiten, mit schwierigen Situationen umzugehen.
Der Ansatz der systemischen Therapie betrachtet Menschen, Ihr Verhalten und ihre Schwierigkeiten nicht nur isoliert auf die einzelne Person bezogen. Vielmehr bedeutet systemisches Arbeiten, Menschen sowohl in ihren Lebenszusammenhängen und Beziehungen als auch in ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen zu verstehen.
Auftretende Schwierigkeiten werden also auch in Bezug zu dem gegenwärtigen und vergangenen sozialen Umfeld (Familie, Freunde, Kollegen) des Ratsuchenden betrachtet. Probleme können somit unter anderem auch als Reaktion auf die Wechselwirkungen mit dem sozialen Umfeld entstehen.
Neben all den daraus resultierenden Schwierigkeiten haben problematische Verhaltensweisen oft auch ehrenwerte Gründe, die es schwer machen, genau dieses Verhalten zu verändern. Diese gilt es zunächst zu verstehen und sich schließlich gemeinsam auf die Suche nach neuen, weniger belastenden Lösungen zu machen.
Die systemische Therapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren und hat seit 2008 die Anerkennung durch den wissenschaftlichen Beirat. Allerdings gehört die systemische Therapie noch nicht zu den Richtlinienverfahren der Krankenkassen, so dass die Kosten bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Hierzu berate ich Sie gerne.
Mein Beraterhonorar beträgt 85,- € für ein 60-minütiges Gespräch. Bei längerer Sitzungsdauer erhöht sich das Honorar entsprechend.
Wenn Sie wünschen, dass die Gespräche von zwei Beratern begleitet werden sollen, beläuft sich das Honorar hierbei für 60 Minuten auf 75,- € pro Berater. Auch hier erhöht sich das Honorar bei längerer Sitzungsdauer entsprechend.
Einzelgespräche dauern in der Regel zwischen 60 Minuten und 90 Minuten. Bei Paargesprächen hat sich eine längere Sitzungsdauer von 90 bis 120 Minuten bewährt.
Ich arbeite ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Ich halte mir die Zeit für den mit Ihnen vereinbarten Termin exklusiv für Sie frei. Ausfallende Termine lassen sich bei kurzfristen Absagen in der Regel nicht neu vergeben. Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie daher um eine frühzeitige Terminabsage. Erfolgt die Absage erst innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt (siehe § 615 BGB).
Sollten Sie sich für Supervision, Vorträge oder Fortbildungen interessieren, können sich je nach Umfang und Art Ihrer Anfrage von meinem oben genannten Honorar abweichende Kosten ergeben. Bitte sprechen Sie mich diesbezüglich persönlich an.
Die Bezahlung erfolgt nach monatlicher Rechnungsstellung per Überweisung.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Leider werden die Kosten für die Therapiegespräche bei in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.
In seltenen Fällen erstatten private Krankenkassen, die Beihilfe oder Zusatzversicherungen je nach Vertrag die Kosten für eine Einzel-Psychotherapie im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Hier sind alle Varianten möglich, von der kompletten Ablehnung bis zur 100%-igen Erstattung. Bitte fragen Sie bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Versicherung zu den konkreten Modalitäten Ihres Tarifes nach.
Die Kosten für Paarberatung oder Paartherapie werden grundsätzlich weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen übernommen. Paartherapeutische Behandlungen gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und sind somit von Ihnen persönlich als Selbstzahlerleistung zu tragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Therapiekosten gemäß § 33 EstG unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" steuerlich abzusetzen.
Zu bedenken bleibt, dass es beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen erhebliche Risikozuschläge geben kann, wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung angeben müssen, dass Sie in psychoherapeutischer Behandlung gewesen sind. Bei privat finanzierter Psychotherapie oder Beratung sind weder Sie noch ich dazu verpflichtet, hierzu gegenüber den Versicherungen Angaben zu machen.
Wie lange dauert die Beratung? In welchem Abstand finden die Sitzungen statt?
Die Dauer einer Beratung ist sehr individuell und hängt von ihren persönlichen Anliegen, ihrer Ausgangssituation und Ihren Zielvorstellungen ab. Manchmal reicht in akuten Krisensituationen auch schon ein einzelnes Gespräch zur persönlichen Standortbestimmung und um eine Perspektive für die nächsten Schritte zu entwickeln. Grundlegende Veränderungen können manchmal einen längeren Zeitraum benötigen. Wenn Sie für diesen Weg Beratung, Unterstützung und Begleitung wünschen, so sind in der Regel keine wöchentlichen Termine nötig. Aus meiner Erfahrung haben sich dabei Abstände von 3 bis zu 5 Wochen zwischen den Gesprächen bewährt.
Mein Bemühen ist es, Sie darin zu unterstützen, dass Sie Ihr Ziel so schnell und mit so wenigen Sitzungen wie möglich erreichen.
In der Absprache von Terminen versuche ich weitgehend auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und lasse mir von Ihnen bei jeder Sitzung neu vorgeben, in welchem Abstand wir den nächsten Termin vereinbaren sollen. Mit Rücksicht auf Berufstätige biete ich Gesprächstermine auch in den späten Abendstunden an. Zudem sind auch samstags Termine gegen einen Aufpreis von 50,00 € pro Sitzung möglich.
Sollten Sie sich nach unserem ersten Gesprächstermin für eine weitere Zusammenarbeit mit mir entscheiden, kann es hilfreich sein, sich schon zu Beginn Gedanken über den Zeitrahmen zu machen, innerhalb dessen Sie Ihr Problem so weit gelöst haben wollen, dass Sie die nächsten Schritte wieder alleine weitergehen möchten. Eine solche an Ihren Bedürfnissen orientierte Vorgabe führt zu einer noch größeren Konzentration auf das Wesentliche. Zugleich haben Sie immer die Freiheit, mehr oder weniger Sitzungen zu vereinbaren als ursprünglich geplant.
Einzelgespräche oder Paarberatung? Wer soll kommen?
Ich biete in meiner Praxis unterschiedliche Beratungsangebote an. Je nach Fragestellung kann sich das Angebot an Einzelpersonen aber auch an Paare, Eltern und weitere Familienangehörige oder andere relevante Bezugspersonen richten. Dabei kann es für den Verlauf des Beratungsprozesses von ganz entscheidender Bedeutung sein, welche Personen an den Sitzungen teilnehmen.
Die Gespräche im Rahmen der Sexualtherapie können je nachdem, ob es sich eine um individuelle Fragestellung oder um ein partnerbezogenes Problem handelt, sowohl mit Einzelpersonen als auch gemeinsam mit Ihrem Partner geführt werden.
Sollten Sie Gespräche wünschen, bei denen der Schwerpunkt auf Paarthemen liegt, ist es sinnvoll gleich von Beginn an alle Gespräche gemeinsam mit beiden Partnern zu führen. So werden für beide Partner die gleichen Voraussetzungen geschaffen. Ein möglicher "Vorsprung" eines Partners ist für den später dazukommenden Partner meist schwierig auszugleichen und wirkt sich in der Regel ungünstig auf den gesamten Beratungsprozess aus. Annahmen von Voreingenommenheit und Parteilichkeit mir gegenüber belasten zudem eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und führen häufig zu unbefriedigenden Ergebnissen oder gar zum Abbruch der Beratung. Um ungünstige Beratungsprozesse zu vermeiden, biete ich daher Einzel- oder Paarberatung in der Regel nur alternativ an, nicht in Kombination.
Sollte sich im Laufe einer Paarberatung herausstellen, dass sich ein Partner eine intensivere Begleitung im Rahmen von Einzelgesprächen wünscht, können wir Ihnen diese Möglichkeit durch einen zusätzlichen Berater aus meinem Team anbieten.
Wir bieten Ihnen zudem die Möglichkeit, Paargespräche durch einen zweiten Berater begleiten zu lassen. So hat jeder von Ihnen einen Ansprechpartner, wodurch Parteilichkeit vermieden und die gesamte Effektivität der Beratung deutlich gesteigert werden kann.
Bei Gesprächen zu Erziehungsfragen ist es sinnvoll, wenn beide Elternteile an den Gesprächen teilnehmen, da sich tragfähige Lösungen und Entscheidungen auf diesem Gebiet meist nur unter Beteiligung aller erziehungsverantwortlichen Personen entwickeln lassen.
In der Einzelberatung kann es hilfreich sein, bei bestimmten Themen Familienangehörige oder andere relevante Bezugspersonen zu einzelnen Sitzungen hinzuzubitten. Diese Option steht Ihnen offen und kann bei Bedarf individuell in Betracht gezogen werden.
Wie ist es mit der Schweigepflicht?
Beratung ist Vertrauenssache. Ich unterliege selbstverständlich einer sehr eng gefassten Schweigepflicht, die dem Schutz Ihrer Privatsphäre dient und Ihnen absolute Anonymität zusichert. Das bedeutet, dass von mir ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch niemand Drittes weder etwas über die Inhalte unserer Gespräche noch generell über Ihren Besuch in meiner Praxis erfährt. Ich nehme meine Schweigepflicht sehr ernst, da sie aus meiner Sicht eine entscheidende Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und damit für gelungene Beratungsprozesse darstellt.
Gerne entferne ich nach Beendigung des Beratungsprozesses auf Ihren Wunsch auch Ihren Namen und Ihre Adresse vollständig aus meiner Kartei.